Dauernde geschäftliche zusammenarbeit

  • Dauernde geschäftliche Zusammenarbeit / kontinuierliche Überwachung des Klienten - Analyse aller bestehenden steuerlichen Vorschriften, Begleitung von allen Gesetzesänderungen. Suche nach Steuerkombination nach kundenspezifischen Eigenschaften, um die Optimierung der Steuerbelastungen zu ermöglichen. Der Vertrag über dauerhafte Geschäftszusammenarbeit umfasst meistens auch die anderen angegebenen Leistungsgruppen.

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